Lieferant der Streitkräfte werden
Egal ob Sie Hersteller, Zulieferer oder Lohnfertiger sind: Die Stelle beschauft überwiegend Zeichnungsteile und Komponenten der gewerblichen Wirtschaft. Die Vergabe erfolgt in beschränkten Verfahren an Betriebe, die im Verzeichnis geprüfter Zulieferer geführt werden. Die Vorqualifikation prüft Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und — für Verfahren mit eingestuften Unterlagen — die Geheimschutz-Eignung.
Weg in das Verfahren
| Schritt | Inhalt | Dauer (Richtwert) |
|---|---|---|
| 1 — Aufnahme | Betriebsdaten, Fertigungsspektrum, Referenzen | 10 Werktage |
| 2 — Vorqualifikation | Prüfung Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Referat S2) | 20 Werktage |
| 3 — Eintragung | Führung im Verzeichnis geprüfter Zulieferer, Zuordnung Beschaffungsgebiete | — |
| 4 — Aufforderung | Unmittelbare Aufforderung zur Angebotsabgabe bei passendem Bedarf | bedarfsabhängig |
Voraussetzungen
- Gewerberegistereintrag (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanzeige)
- Eignungsnachweise nach § 21 UVgO: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO), steuerliche Unbedenklichkeit
- Fertigung nach Zeichnung im zugeordneten Beschaffungsgebiet
- Nachweisweise Qualitätsmanagement-Dokumentation (DIN ISO 9001 oder vergleichbar)
- Für VS-Verfahren: Verpflichtung nach Anlage V VSA vor erstmaligem Unterlagenzugang
- Keine Bestechungs- oder Kartellrechtsvorfälle in den letzten 5 Jahren (Eigenerklärung)
Mittelstand: Rund 84 % der im Verzeichnis geführten Zulieferer sind Betriebe unter 100 Mitarbeitern. Auftragsschwerpunkte liegen im verarbeitenden Gewerbe; eine Beteiligung an Rüstungsprogrammen ist nicht Voraussetzung.
Häufige Fragen
- Muss ich mich bewerben? — Nein. Die Aufnahme erfolgt auf Aufforderung oder Interesse; die Vorqualifikation führt die Stelle durch.
- Wie kommt mein Betrieb in das Verzeichnis? — Die Stelle pflegt das Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Quellen (Register, Verbände, Fachverzeichnisse); ein Eintrag ist auch ohne Anmeldung möglich.
- Fallen Kosten an? — Nein. Die Teilnahme an Verfahren ist unentgeltlich.